Fördermöglichkeiten für unsere Lehrgänge
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Wir geben Ihnen hier Hinweises auf einige Fördermöglichkeiten. Bitte informieren Sie sich bei den Beratungsstellen des des Bundes, des Landes, beim Arbeitsamt oder bei den Stadtverwaltungen.
Weiter unten finden Sie einige Links unter den Sie für einige Förderprogramme die entsprechenden Hinweise erhalten. Das Institut Consens für Systemische Lösungen akzeptiert die verschiedensten Fördergutscheine und ähnliche Förderschecks. Bitte beachten Sie, dass wir zu den verschiedensten Fördermöglichkeiten keine Beratung durchführen können. Dafür sind entsprechende Beratungsstellen bzw. Behördenzuständigkeiten eingerichtet.

1. Die Bildungsprämie
Der Prämiengutschein dient der Co-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Die Höhe der Förderung und die Bedingungen haben sich immer wieder verändert.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Beratungsstelle Ihrer Stadt. Die Checkliste lohnt sich vorab zu lesen. Alle Beratungsstellen finden Sie hier. Die zentrale Telefon-Hotline erreichen Sie unter: 0800 2623000. Die Web-Adresse ist bildungsprämie.info.

Göttingen: Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e.G. (BIGS) Lange Geismarstr. 73, 37073 Göttingen,
Beratungsgespräche finden dienstags und donnerstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung statt. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Natalia Hefele: Telefon  0551-49569436, E-Mail:  n.hefele@bildungsgenossenschaft.de

Braunschweig: Volkshochschule Braunschweig GmbH,
Alte Waage 15, 38100 Braunschweig,
Ansprechpartnerin: Claudia Kwiatkowski, Tel. 0531 2412-201. E-Mail: claudia.kwiatkowski@vhs-braunschweig.de

Norden: Kreisvolkshochschule Norden,
Uffenstr. 1, 26506 Norden,
Ansprechpartnerin: Antje Gielsdorf, Tel. 04931 / 924166, E-Mail: a.gielsdorf@vhs-norden.de


3. Bildungsbonus
Es gibt in den Bundesländern verschiedene Förderprogramme. Z.B. fördert der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Stadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, seit November 2010 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter) und deren Beschäftigte. Die flexibel einsetzbaren Zuschüsse erleichtern Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine sinnvolle Weiterbildung - die so optimierte personelle Qualität stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und damit dessen Position am Markt. Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50% übernommen, maximal EUR 750 pro Jahr und Person. Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsbonus.net. E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net Eine Übersicht über die Förderprogramme des Bundes gibt die Förderdatenbank.


4. Förderung durch Ihren Arbeitgeber
Einige Arbeitgeber der Teilnehmer unserer Lehrgänge vergeben für unsere Lehrgänge im Rahmen ihres Qualitätsmanagements Weiterbildungspunkte und übernehmen einen Teil der Kosten. insbesondere für unseren Basis-Lehrgang „Systemische Familienberatung (vhsConcept).


5. Fortbildungskosten steuerlich absetzen
Fortbildungskosten können im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei Vorliegen der Voraussetzungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Vgl. hierzu die Zusammenstellung
Kriterien des BFH für Fortbildungskosten


6. Private Sponsoren suchen z. B. bei Betterplace.org
Sie haben kein Geld aber eine gute Geschäftsidee oder Weiterbildungsabsicht? Eltern, Geschwister, Oma und Opa, auch die Freunde können oder wollen nicht als Sponsor eintreten? Versuchen Sie es im Internet mit der internationalen Netzwerkidee: betterplace.org

s